Covid-19 gilt seit 16.9.2022 zu den meldepflichtigen Krankheiten nach §34 IfSG

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Kinder, Lehrkräfte und Erzieher mit Corona dürfen im Erkrankungsfall oder bei Verdacht eine Gemeinschaftseinrichtung (Schule/Kita) solange nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr gegeben ist.
IfSG § 34 – 16.9.2022