Aus dem Leben einer Hochrisikofamilie während der SARS-Cov2-Pandemie (Teil 2/4)

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Zurück in die Zukunft oder Dinge die die Welt nicht braucht?

Bei all dem Stress, den uns diese verfahrende Situation mit Corona im Frühjahr, Sorge um unsere Gesundheit, Kampf mit der Schule und dem Schulamt bereitete, waren wir als Familie doch recht gut über das Frühjahr und den Sommer gekommen. Durch das Homeschooling und Homeoffice, das Wegfallen des ganzen Alltagsstresses mit Kind zum Fußball bringen, anderes Kind zum Rugby fahren, hier Termin da Termin, entschleunigte das Leben deutlich. Man verbrachte mehr Zeit miteinander und konnte sich recht gut mit der Situation aus Kontaktbeschränkung, etc. arrangieren. Über die Sommerferien hatte unser Großer ein paar Mal Besuch von seinem besten und einzigen Kumpel aus seiner Klasse, denn dieser verstand es vorbildlich auf unsere besondere Situation zu achten. Beide trugen durchgängig Maske, sie hielten sich ohne Probleme an den Mindestabstand, egal ob im Garten oder auf dem örtlichen Sportplatz. Man konnte fast denken, alles palletti.

Doch dann endeten die Sommerferien, die Fallzahlen stiegen überall wieder langsam aber stetig an. Unser Großer, immerhin fast 14, wie er immer wieder gerne betont, bekam das natürlich auch mit. Er verstand nicht, warum er jetzt zur Schule gehen soll, obwohl wir doch alle dadurch gefährdet werden würden. Das alles hinterließ bei ihm leider Spuren, die wir so gar nicht zusätzlich gebrauchen konnten.

Wir bemerkten natürlich sofort, dass sich sein Verhalten veränderte und das von Tag zu Tag mehr. Schnell realisierten wir, sie war wieder da. Die Erinnerungen an die schweren Zeiten, die wir seit 2018 bereits durchmachen mussten. Seit Frühjahr 2018 leidet unser Sohn nämlich and einer Angst- und Zwangserkrankung. Hatte Klinik- und Tagesklinikaufenthalte hinter sich. Durch seine Therapie, seinen neuen Kumpel und viel Arbeit zu Hause hatte sich diese im letzten halben Jahr vor Corona deutlich abgeschwächt, ja war so gut wie nicht mehr spürbar.

Jetzt, durch diese ganze Situation war sie wieder voll am zu schlagen. Natürlich hatten wir dies in unseren Schreiben an die Schule, Schulamt, Ministerium mehrfach mit erwähnt, wie wir ja erfahren mussten, erfolglos…

Der lange Weg oder auf dem Trampelpfad nach Potsdam

Es wurde also Zeit, dass wir uns rechtlichen Beistand zu suchen.

Zunächst nahmen wir Kontakt zu einem Bekannten auf, der glücklicher Weise von Beruf Anwalt ist, allerdings mit einem anderen Fachgebiet. Mit ihm besprachen wir die Möglichkeiten die uns blieben. Auf Grund dessen, dass es ja schnell gehen müsste, schon alleine deshalb, weil unser Sohn ja nicht zu viel Stoff verpassen sollte, fiel die Entscheidung auf die Einleitung eines Eilverfahrens zur Erteilung einer einstweiligen Verfügung. Nach Absprache mit unserem Bekannten entschieden wir, uns zur Begleitung in diesem Verfahren einen Fachanwalt für Schulrecht zu suchen. Diesen fanden wir letztendlich in einer größeren Kanzlei in Berlin, welche auch recht gute Bewertungen im Netz hatte.

Hier erfuhren wir nun den Ablauf und die damit verbundenen Kosten. Zunächst würde der Anwalt versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit der Schule bzw. dem Schulamt zu erzielen. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, könnte man dann im Anschluss den Antrag auf Einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht (VG) Potsdam stellen. Kostenpunkt ca. 1,5k€. Da wir zum Glück eine Rechtschutz haben, in der Verwaltungsrecht vor Gericht mit enthalten ist, müssen wir diese kosten nicht ganz alleine tragen. Leider den außergerichtlichen Teil schon. Das Ganze läuft auf Honorarbasis mit stundengenauer Abrechnung. Stundensatz bei uns 290€.

Zunächst fertigte unser Anwalt ein Schreiben sowohl an die Schule als auch an das Schulamt an. In diesem wies er zum einen darauf hin, dass sich das Pandemiegeschehen seit Erstellung der zur Anwendung kommenden Verordnung vom 17.6.2020, also quasi dem Tiefpunkt des Pandemiegeschehens, bereits grundlegend verändert hatte. Des Weiteren verwies er nochmals auf unsere besondere familiäre Situation, bei der 80% der Haushaltsangehörigen zu den Risikogruppen gehören und der Sohn selbst an einer anderen Krankheit leide.

Im Anschluss an diesen Schreiben, welches am Freitag der 3. Woche nach den Sommerferien seinen Weg an das Schulamt antrat, wollte unser Anwalt noch das persönliche Gespräch zur Schulleitung und dem Schulamt mittels eines Telefonats am folgenden Montag suchen. Die Schulleitung konnte er tatsächlich auch gleich am Montag erreichen. Antwort war: “Kein Kommentar, bitte wenden sie sich ans Schulamt“. Auch das hat unser Anwalt natürlich versucht. 1 ½ Wochen, während der er u.a. auch bei anderen Stellen in den Ämtern versucht hat, die zuständige Schulrätin zu erreichen. Als er sie dann erreicht hatte, war das Gespräch an sich eine reine Enttäuschung. Es gibt keinen Distanzunterricht für unseren Sohn. Schriftlich wollte sie gegenüber unserem Anwalt aber auch nichts aus dem Telefonat bestätigen. Denkt euch euren Teil…

Da wir inzwischen bereits im September angekommen waren, blieb uns, auch um unseren Sohn endlich zu seinem Recht auf Distanzunterricht zu verhelfen, nur die Einreichung des Eilantrages beim VG Potsdam. Dieser wurde am 8.9.2020 beim VG Potsdam gestellt.

Hier geht es weiter zum 3. Teil der Geschichte