Aus dem Leben einer Hochrisikofamilie während der SARS-Cov2-Pandemie (Teil 4/4)

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Das Ende der Geschichte, kurz und schmerzlich!

Nachdem wir unsere Beschwerde nun eingereicht hatten begann wieder das Warten auf die Entscheidung des OVGs in Berlin. Mit den ganzen Argumenten, die wir nun mit angeführt hatten, machten wir uns schon große Hoffnungen, dass wir diesmal Recht bekommen sollten. Aber wie schon häufig in den letzten Monaten, kam vieles dann ganz anders als man es sich vorher denken konnte.
Am 25.10. endeten bei uns die Herbstferien. Noch in den Ferien hatten wir unsere Anwälte gefragt, ob es vielleicht Sinn macht, jetzt mit dem neuen Attest, welches unserem Sohn zum einen weiterhin wegen der Erkrankung seiner Geschwister vom Präsenzunterricht befreien sollte, als auch auf Grund seiner eigenen Angsterkrankung, denn beides stand nun auf dem kinderärztlichen Attest. Die Antwort war knapp und verständlich. „Wenn Sie ein neues Attest haben, sollten Sie auf jeden Fall einen neuen Antrag bei der Schule stellen“
Dies taten wir dann also auch und reichten am 25.10.2020 einen 2. Antrag zusammen mit dem neuen Attest ein. In diesen 2. Schrieben wir natürlich alle unseren gewonnenen Erkenntnissen mit rein. Also wir erwähnten den Passus im Anschreiben an die Schulämter, schickten gleich einen Ausdruck dieses Anschreibens nochmal mit und ja, wir konnten uns auch nicht verkneifen den Schulleiter auf sein eigenes, auf der Schulwebpage befindliche Hygienekonzept hinzuweisen.
Zunächst tat sich von aber gar nichts. Wir fingen schon an nervös zu werden. Wann wird endlich eine Entscheidung des OVG kommen. Schon wieder war die 1.Schulwoche um und unser Sohn, den wir inzwischen aus der Not heraus, dass er seit Sommer nicht unterrichten wird, auf einer Fernschule angemeldet, welche nach BW-Lehrplan unterrichtet aber leider bisher keine Anerkennung als eine Ersatzschule besitzt, um ihn einfach dauerhaft zu ihr wechseln zu lassen.
Es war Dienstag, der 3.11. als uns plötzlich eine E-Mail unseres Schulleiters erreichten. In dieser war auch ein PDF angehangen. Der Text der Mail war sehr knapp. Der Anhang war die Antwort auf unseren Antrag vorab schon mal als Mail, Original wird per Post zugestellt.

Nach dem ihm übermittelten Vorgaben des MBJS befreie ich ihren Sohn bis zum 31.01.2021 vom Präsenzunterricht. Ihr Sohn nimmt daher am Distanzlernen teil. Die Einzelheiten werden uns von der Klassenlehrerin mitgeteilt.

Ehrlich gesagt wussten wir zunächst nicht, ob wir nun lachen oder weinen sollten. All der Stress, die Verzweiflung, schlaflosen Nächte, sollte das jetzt alles endlich ein Ende haben?
Was wir in diesem Moment noch nicht wussten war, dass es vermutlich nur ein geschickter Schachzug der Schule und des Schulamtes war, um die vermeintliche Niederlage vorm OVG und der damit höchstrichterlichen Feststellung zu entgehen. Diese Auffassung teilen im Übrigen auch unsere Anwälte. Denn mit der Genehmigung unseres neuen Antrages, musste das OVG den Prozess einstellen, da dadurch kein Rechtsgrund für eine Eilentscheidung mehr vorliegt. Immerhin ist hierdurch auch das Urteil des VG Potsdam durch das OVG Berlin als wirkungslos erklärt worden.

Ende Gute alles… Denkste, der Beginn einer Unendlichen Geschichte…?


Endlich waren wir am Ziel und dürfen unseren Sohn im Distanzunterricht zu Hause lassen. Wobei, Unterricht? Zunächst tat sich nämlich wieder nichts. 1 Woche vorbei, keine noch so kleine Meldung der Klassenlehrerin. 2. Woche vorbei, immer noch kein Distanzunterricht, nichts!
Also schrieben wir am Mittwoch den 18.11. wieder mal eine Mail an unseren Schulleiter, mit der Frage warum sich die Klassenlehrerin sich noch nicht bei uns gemeldet hat, um uns den weiteren Ablauf und die Organisation des Distanzunterrichtes zu erklären, zusammen mit der Aufforderung doch bitte umgehend den Distanzunterricht für unseren Sohn in die Wege zu leiten. Es dauerte wieder 2 Tage bis uns unserer Schulleiter antwortete. Seine Antwortmail am Freitag den 18.11. begann mit den Worten, dass er uns noch einmal darauf hinweisen möchte, dass wir ihn zu nichts aufzufordern haben, da uns dieses nicht zusteht. Als nächsten schrieb er, dass er nach seiner Mail vom 3.11. von uns ja eine Rückmeldung erwartet hätte.
Moment dachten wir, jetzt sind wir schuld, dass die Schule bzw. die Klassenlehrering 2 ½ Wochen nichts gemacht hat, obwohl dies so ja in der Antragsgenehmigung wortwörtlich so drinstand. Zitat:“ Die Einzelheiten werden ihnen von der Klassenlehrerin mitgeteilt.“
Trotzdem kündigte er in dem Schreiben an, sich noch heute mit der Klassenlehrerin in Verbindung zu setzten, damit diese den Distanzunterricht anfängt zu organisieren. 2 Stunden später folgte noch eine 2. Mail, dass er alle Fachlehrer angewiesen habe, die Aufgaben für unseren Sohn über die Moodle-Plattform bereitzustellen. Nun was soll ich sagen. Heute ist Sonntagabend, der 27.11. und bis jetzt hat es außer seine Klassenlehrerin, die er in Bio & Chemie hat, niemand anderes es geschafft Aufgaben einzustellen. Wenigsten die Mathelehrerin hat sich per Mail bei uns gemeldet, dass sie das Mathebuch und Aufgaben am Montag, also morgen, zur Abholung im Sekretariat hinterlegen will. Da wir das Mathebuch bereits im Sommer selbst gekauft hatten, haben wir sie allerdings gebeten, uns einfach die Aufgaben bei Moodle einzustellen oder per Mail zuzuschicken. Mal sehn ob wenigstens das klappt.
Wir sind gespannt wie es für unseren Sohn letztendlich auf dieser Schule weitergeht.

Eine weitere Fortsetzung unserer Geschichte ist daher nicht ausgeschlossen…