Grundsätzlich gilt entsprechend der Pressekonferenz am 5.01.2021, dass die Beschlüsse vom 13.12.2020 bis zum 31.01.2021 fortgesetzt werden. Im Folgenden sind die Beschlüsse der einzelnen Bundesländer aufgeführt, sofern diese bereits feststehen. Die Beschlüsse gelten ab dem 11.01.2021. Als
Zur Übersicht haben wir die Kita- und Schulöffnungen gegenüber der Inzidenz aufgetragen. Generell gilt, dass je höher die Inzidenz, desto weniger werden die Schulen geöffnet.

Sollten sich Änderungen ergeben, wird das aktualisiert. Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Baden-Württemberg
KiTas: Notbetreuung, ab dem 18.01.2021 soll ggf. je nach Infektionslage wieder geöffnet werden (Entscheidung KW 2/2021)
Grundschulen: Kein Präsenzunterricht, Notbetreuung, Fernunterricht, ab dem 18.01.2021 soll ggf. je nach Infektionslage wieder geöffnet werden (Entscheidung KW 2/2021), Notbetreuung
Weiterführende Schulen: Kein Präsenzunterricht, Fernunterricht. Bei Abschlussklassen sind Sonderregeln möglich.
Förderschulen:
Sonstiges: Klassenarbeiten können bei Bedarf in Präsenz geschrieben werden. Aufhebung der Präsenzpflicht bleibt bestehen.
https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2021-01-06-Regelungen-Schulbetrieb-nach-Weihnachtsferien
Bayern
KiTas: Nur Notbetreuung bis Ende Januar
Grundschulen: Kein Präsenzunterricht, Notbetreuung, Fernunterricht bis Ende Januar
Weiterführende Schulen: Kein Präsenzunterricht, Fernunterricht.
Förderschulen:
Sonstiges: Die Faschingsferien wurden gestrichen. Es soll eine private Betreuung der Kinder ermöglicht werden, aber nur mit einem anderen, festen Haushalt.
Berlin
Neue Regelungen
Stand 8.1.2021:
Bis zum 25. Januar keine generelle Präsenzpflicht an Schulen, weder an den Grund- noch an den weiterführenden Schulen.
Wie es ab 25. Januar weitergeht wird am 19. Januar in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen entschieden.
Die Grundschulen werden frühestens am 25. Januar wieder im Wechselbetrieb starten.
Besondere Regeln gibt es für die Abschlussklassen
Die Schulleitungen können in Abstimmung mit den Elternvertretungen entscheiden, ob die Abschlussklassen im Wechselunterricht vor Ort in der Schule (feste Lerngruppen in halber Klassenstärke) oder schulisch angeleitet zu Hause gemäß Handlungsrahmen unterrichtet werden. Dies gilt für die 10. Klasse an allen weiterführenden Schulen sowie die 12. Klasse an Gymnasien und 13. Klasse an Integrierten Sekundarschulen/Gemeinschaftsschulen und anderen weiterführenden Schulen.
https://www.berlin.de/sen/bjf/corona/schule/
Stand 6.01.2021
Kein Regelunterricht. Für die Primärstufe gibt es eine Notbetreuung.
Ab 11.01.21
Abschlussklassen werden in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) in Präsenz unterrichtet.
Klassenarbeiten können in allen Jahrgangsstufen unter Einhaltung von Mindestabstand > 1,5m in Präsenz geschrieben werden.
Ab dem 18.01.2021 werden die Klassen 1-3 in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) in Präsenz unterrichtet.
Ab dem 25.01.2021 werden auch die Klassen 4-6 in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) in Präsenz unterrichtet. Ab Klasse 5 besteht Pflicht zum MNS auch im Unterricht
Ab dem 8.02.2021 werden alle Klassenstufen in halber Lerngruppenstärke in Präsenz unterrichtet.
Ab dem 15.02.2021 soll Regelbetrieb gemäß Berliner Stufenplan gelten.
KiTas bieten eine Notbetreuung an.
https://www.berlin.de/sen/bjf/service/presse/pressearchiv-2021/pressemitteilung.1037050.php
Brandenburg
KiTas: bleiben geöffnet, es wird an die Eltern appelliert, die Kinder zu Hause zu betreuen
Grundschulen: Kein Präsenzunterricht, Fernunterricht, Notbetreuung für Klassen 1-4 (für Eltern in systemrelevanten Berufen), bis Klasse 6 (für Eltern in medizinischem und pflegerischem Bereich)
Weiterführende Schulen: Fernunterricht außer Abschlussklassen
Förderschulen: bleiben geöffnet, Aufhebung der Präsenzpflicht (Eltern entscheiden über Schulbesuch)
Sonstiges:
https://mbjs.brandenburg.de/aktuelles/pressemitteilungen.html?news=bb1.c.691624.de
Bremen
KiTas: eingeschränkter Regelbetrieb Stufe 1 (keine Einschränkungen)
Grundschulen: bleiben geöffnet, Präsenzunterricht wird ermöglicht und empfohlen
Weiterführende Schulen: bleiben geöffnet, bis Klasse 6 wird Präsenzunterricht ermöglicht und empfohlen, Klassen 7-9 wird Präsenz- und Distanzunterricht angeboten, Abschlussklassen im Wechselbetrieb
Förderschulen: wie Grundschule
Sonstiges: Das Aussetzen der Präsenzpflicht bleibt bestehen. Beschäftigte und SchülerInnen können sich freiwillig zwischen 7. und 17.01. testen lassen
https://www.bildung.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen117.c.237989.de
Hamburg – noch keine Veröffentlichung
KiTas: Betreuung wird auf 8-15 Uhr beschränkt
Grundschulen: bleiben geöffnet
Weiterführende Schulen: bleiben geöffnet
Förderschulen:
Sonstiges: Aufhebung der Präsenzpflicht bis 17.01.2021.
Hessen
Grundschulen: bleiben geöffnet bei ausgesetzter Präsenzpflicht. Schüler sollen wann immer möglich zu Hause betreut werden.
Weiterführende Schulen: bleiben bis Klasse 6 geöffnet, ab Klasse 7 Fernunterricht, außer Abschlussklassen. Für diese gibt es grundsätzlich Präsenzunterricht
Förderschulen:
Sonstiges: Präsenzpflicht ist für die Klassen 1-6 bis Ende Januar aufgehoben.
https://kultusministerium.hessen.de/presse/pressemitteilung/start-nach-den-weihnachtsferien
Mecklenburg-Vorpommern
KiTas: bleiben geöffnet, es wird an die Eltern appelliert, die Kinder zu Hause zu betreuen
Grundschulen: Schulen bleiben geöffnet, ab dem 18.01. kann an Grundschulen wieder Unterricht stattfinden sofern die Inzidenz unter 50 liegt.
Weiterführende Schulen: Bis Klasse 6 bleiben die Schulen geöffnet, ab Klasse 7 Fernunterricht, außer Abschlussklassen (Präsenzunterricht)
Förderschulen:
Sonstiges: Es wird an die Eltern appeliert die Kinder daheim zu betreuen.
Niedersachsen
Bis zum 15.1. Distanzlernen für alle Schulen.
KiTas: Notbetreuung mit einer Betreuung von bis zu 50% der normalen Auslastung.
Grundschulen: ab dem 18.01. Wechselbetrieb bis 29.01., Notbetreuung
Weiterführende Schulen: Fernunterricht, außer Abschlussklassen (Wechselmodell mit geteilten Klassen)
Förderschulen: wie Grundschulen
Sonstiges:
Nordrhein-Westfalen
- An allen Schulen und Jahrgängen inkl. Abschlussklassen in NRW findet bis zum 31. Januar kein Unterricht in Präsenz statt.
- Der Unterricht wird ausschließlich im Distanzlernen (zu Hause) von den Schulen organisiert. Die Teilnahme am Distanzlernen ist für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Zur Vorbereitung hierfür erhalten die Schulen zwei weitere Tage.
- Somit beginnt der verbindliche Distanzunterricht am Mittwoch, dem 13.01.2021.
- Betreuungsangebot für Schüler:innen der Klassen 1 bis 6, die nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
- Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpäd. Bed. in Absprache mit den Erziehungsberechtigten auch in höheren Altersstufen
- Während der Betreuungsangebote kein regelhafter Unterricht statt. Aufsicht v.A. durch das sonstige schulische Personal
- Klassenarbeiten nur in zwingenden Fällen
KiTas: Beiträge werden für den Januar 2021 ausgesetzt
https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021
Rheinland-Pfalz
KiTas: bleiben geöffnet, es wird an die Eltern appelliert, die Kinder zu Hause zu betreuen
bis 15.01.2021: Fernunterricht für alle, Klasse 1-7 Betreuungsangebot, Förderschulen haben Notbetrieb
bis 22.01.2021: s. o., Abschlussklassen im Wechselbetrieb/Kleingruppen/Präsenz unter Einhaltung der Abstandsregel
bis 29.01.2021: Wechselbetrieb für Grundschule, Klassen 5&6 (einschl. Förderschulen)
ab 1.02.2021: abhängig von den Infektionszahlen sollen Klassen 1-6 in Präsenz, alle anderen Klassenstufen im Wechselbetrieb, Sonderregelung für Abschlussklassen
Sonstiges: Präsenzpflicht bleibt weiter aufgehoben, das Abitur mit Beginn 7.01. wird wie geplant in Präsenz geschrieben
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule-allgemein/
https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-kita/
Saarland – noch keine Veröffentlichung
KiTas:
Grundschulen: Fernlernen, Notbetreuung
Weiterführende Schulen: Fernlernen, Notbetreuung bis Klasse 6, Ausnahme: Abschlussklassen sind in Präsenz (Präsenzpflicht)
Förderschulen:
Sonstiges: Abitur 2021 wird verschoben
Schulschließungen bis mindestens 25.01.2021. Im Januar soll es keinen Präsenzunterricht geben.
Sachsen
KiTas: bleiben bis Ende Januar geschlossen, Notbetreuung
Grundschulen/Primärstufe: Fernunterricht bis Ende Januar, Notbetreuung
Weiterführende Schulen: Fernunterricht bis Ende Januar, außer Abschlussklassen, die ab dem 18.01. wieder in Präsenz gehen werden.
Förderschulen: wie Grundschule
Sonstiges: Sollten es die Infektionszahlen zulassen, so ist ab dem 8.02. eingeschränkter Regelbetrieb vorgesehen (Grundschulen mit festen Klassen, weiterführende Schulen Wechselbetrieb), Winterferien werden vorgezogenn und beginnen am 31.01., Osterferien werden verlängert und gehen vom 27.03. bis 10.04.
https://www.coronavirus.sachsen.de/eltern-lehrkraefte-erzieher-schueler-4144.html
Sachsen-Anhalt
KiTas: Notbetreuung (noch keine Veröffentlichung)
Grundschulen: Fernunterricht bis Ende Januar, Notbetreuung
Weiterführende Schulen: Fernunterricht bis Ende Januar, außer Abschlussklassen (ggf. im Wechselbetrieb), Notbetreuung bis 12 Jahre
Förderschulen:
Sonstiges:
https://mb.sachsen-anhalt.de/themen/schule-und-unterricht/schuljahr-20202021/
Schleswig-Holstein
KiTas: Notbetreuung
Grundschulen: Fernunterricht, Notbetreuung für Klassen 1-6
Weiterführende Schulen: Fernunterricht, Präsenzunterricht nur für Abschlussklassen (in Kleingruppen)
Förderschulen:
Sonstiges:
Thüringen
KiTas: Notbetreuung
bis 22.01. für alle Klassenstufen Fernunterricht, Abschlussklassen können Klausuren in Präsenz durchführen, Sonderregelungen für Abschlussklassen
Grundschulen: Fernunterricht bis Ende Januar, Notbetreuung für Klassen 1-6
Weiterführende Schulen: Fernunterricht bis Ende Januar, außer Abschlussklassen
Förderschulen:
Sonstiges: Winterferien werden auf die letzte Januarwoche vorgezogen, Ausgabe Halbjahreszeugnis auf 19.01. verschoben
Hast du noch Ergänzungen? Dann wende dich gern an redaktion@sicherebildung.de