Mogelpackung „Infektionsschutzgesetz“

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Unsere Stellungnahme zur Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes.

Die angesetzte Grenze von 165 entbehrt jeglicher Evidenz und widerspricht allen bisherigen Empfehlungen anerkannter Wissenschaftler:innen.

Sie drückt lediglich die Intention aus, das bestehende Betreuungssystem um jeden Preis aufrecht erhalten zu wollen. Wie viele Kinder, Eltern, Menschen diesen Preis bezahlen werden, scheint bei der Diskussion in den Hintergrund geraten zu sein.

Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen bedürfen kreativer und individueller Lösungen. Die Bereitschaft, den eigenen Horizont zu erweitern und alternative Wege zu gehen, fehlt bei Familien- und Kultusministerien nach wie vor.

Für alle, die sich durch das neue Infektionsschutzgesetz eine Wende in der Corona-Politik erhofft hatten, kommt jetzt die bittere Ernüchterung:

Die halbherzige, wissenschaftsferne „Strategie“, die bis jetzt von den Landesregierungen im Umgang mit der Pandemie verfolgt wurde, wird nun vom Bund festgeschrieben.

Das Gesetz schützt Partikularinteressen, nicht jedoch die Bevölkerung vor Infektionen. Vor allem zeigt es aber, was auch nach über einem Jahr Pandemiegeschehen offensichtlich immer noch nicht gelernt wurde:

Mit dem Virus lässt sich nicht verhandeln!

Genau das aber stellt es dar: einen Verhandlungsversuch. Ein regelrechtes, politisches Feilschen um Inzidenzwerte. Perspektivisch werden diese Werte den aktuellen Zustand des Leids, der Überforderung des Gesundheitssystem und der Lähmung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens noch für Wochen oder gar Monate zementieren. Von durchaus zu erwartenden Rückfällen durch weitere besorgniserregende Virusvarianten ganz zu schweigen.

Die gesamte Debatte ist fehlgeleitet. Wir brauchen keine Diskussion, ob Schulen bei einer Inzidenz von 100, 165 oder 133,33 geschlossen werden sollen.

Wir brauchen eine grundsätzliche Diskussion, ob wir eine wirkliche Eindämmung nach der „NoCovid“-Strategie[1] verfolgen und damit auch für sichere Bedingungen an
Bildungseinrichtungen sorgen möchten.

Wir haben uns „NoCovid“ gewünscht, bekommen durch das Gesetz in dieser Form
aber „viel Covid“.

Gleichsam erhalten wir statt sicherer und zuverlässiger Bildung und Betreuung für Kinder und Jugendliche das Recht, mitunter die Pflicht, Kita- und Schulgebäude „auf eigene Gefahr“ zu betreten.

In unserem offenen Brief[2] an die Entscheidungsträger:innen haben wir vergangene Woche eindringlich darauf hingewiesen:

Eine vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls geht anders!

Sie setzt die Auseinandersetzung mit den Beteiligten vor Ort, mit Kindern und Familien voraus und sichert dem Kind das „erreichbare Höchstmaß an Gesundheit“
(Art 24 Abs. 1 KRK[3]). Das ist nur durch niedrige Inzidenzen, wirksame Infektionsschutzmaßnahmen in den Einrichtungen und adäquate psychosoziale Begleitung zu erreichen. Sichere Bildung JETZT



[1] https://nocovid-europe.eu/
[2] https://www.sicherebildung.de/beruecksichtigung-des-kindeswohls/
[3] https://www.bmfsfj.de/resource/blob/93140/78b9572c1bffdda3345d8d393acbbfe8/uebereinkommen-ueber-die-rechte-des-kindes-data.pdf