Stand: 27.7.2021
Die Inzidenz steigt und steigt. Kinder unter 12 Jahren sind nicht geimpft. Eltern müssen um die Ausstattung der Schulen mit Luftfiltern kämpfen. Wie geht es nach den Sommerferien in den Schulen weiter? Wir haben uns die Regelungen zum Umgang mit der Präsenzpflicht in allen Bundesländern angeschaut und hier übersichtlich dargestellt.
Bundesland | Präsenzpflicht | Schulnote |
Baden-Württemberg | Es wird wahrscheinlich wieder die Präsenzpflicht nach den Sommerferien 2021 an Schulen geben. Testpflicht wird nach den Sommerferien fortgeführt. Keine Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Test. | 4 |
Bayern | Antrag bei der Schulleitung auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts möglich. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler die keiner Risikogruppe angehören. | 2 |
Berlin | Nur mit ärztlichen Bescheinigung über konkrete Erkrankung für einen schweren Verlauf bei Corona-Virus Infektion. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Für alle Schüler:innen besteht eine Testpflicht. Werden die Test verweigert, nehmen die Schülerinnen und Schüler am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause (saLzH) teil. | 4 |
Brandenburg | Befreiung vom Präsenzunterricht mit ärztlichem Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die Testpflicht an Schulen nach den Sommerferien wird fortgesetzt. Bei Verweigerung der Tests versorgen die Lehrkräfte die Schülerin oder den Schüler mit Aufgaben, die zu Hause zu erledigen sind. | 4 |
Bremen | Schülerinnen und Schüler aus Risikogruppe werden mittels Distanzunterricht beschult. Schülerinnen und Schüler werden im Distanzlernen beschult, falls die Tests verweigert werden. | 4 |
Hamburg | Bis zu den Herbstferien 2021 ist die Präsenzpflicht ausgesetzt. | 3 |
Hessen Achtung: Corona-Schutz-Verordnung nur gültig bis 19.8.2021 | Schülerinnen und Schüler können von der Präsenzpflicht ohne Angabe von Gründen befreit werden. Sie werden dann im Distanzlernen beschult. Ob dies auch für das Schuljahr 2021/2022 gilt ist noch unklar. | 2 |
Mecklenburg-Vorpommern | Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen, erhalten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz. | 5 |
Niedersachsen | Die Präsenzpflicht bleibt für alle Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht unterliegen, bis Ende September 2021 ausgesetzt. | 4 |
Nordrhein-Westfalen | In NRW werden Schüler und Schülerinnen die nicht getestet werden vom Schulbesuch ausgeschlossen. Es gibt keinen Anspruch auf eine Distanzbeschulung. | 5 |
Rheinland-Pfalz | Bis zum 10. September 2021 zweimal pro Woche testen. Pädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen. | 4 |
Saarland | In den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien 2021 finden die Testungen in den Schulen wie gewohnt statt. Bei Nicht-Teilnahme an den Testungen erhalten die Schüler*innen ein Lernangebot für zuhause. | 4 |
Sachsen | ? | |
Sachsen-Anhalt | ? | |
Schleswig-Holstein | Testpflicht in den ersten 3 Wochen des Schuljahres 2021/2022. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen, erhalten ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen. | 4 |
Thüringen | Testpflicht in den ersten 14 Tagen nach den Sommerferien. Bei Nicht-Teilnahme an den Testungen werden Schülerinnen und Schüler per Distanzunterricht beschult. | 4 |
Bewertung der Regelungen für Schülerinnen und Schüler ohne Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe:
- Note 1: Aussetzung der Präsenzpflicht und gleichwertiges Angebot für Lernen in Distanz
- Note 2: Befreiung von der Präsenzpflicht möglich, wenn keine Teilnahme am Präsenzunterricht gewünscht ist.
- Note 3: Befreiung von der Präsenzpflicht durch Testpflicht im ersten Halbjahr 2021/2022 mit Lernen in Distanz
- Note 4: Befreiung von der Präsenzpflicht durch Testpflicht mit kürzerer zeitlicher Befristung nach den Sommerferien mit Lernen in Distanz
- Note 5: Befreiung von der Präsenzpflicht durch Testpflicht ohne Angebot für Lernen in Distanz
- Note 6: Keine Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht
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