Umgang mit der Präsenzpflicht nach den Sommerferien 2021

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Stand: 27.7.2021

Die Inzidenz steigt und steigt. Kinder unter 12 Jahren sind nicht geimpft. Eltern müssen um die Ausstattung der Schulen mit Luftfiltern kämpfen. Wie geht es nach den Sommerferien in den Schulen weiter? Wir haben uns die Regelungen zum Umgang mit der Präsenzpflicht in allen Bundesländern angeschaut und hier übersichtlich dargestellt.

BundeslandPräsenzpflichtSchulnote
Baden-WürttembergEs wird wahrscheinlich wieder die Präsenzpflicht nach den Sommerferien 2021 an Schulen geben. Testpflicht wird nach den Sommerferien fortgeführt. Keine Teilnahme am Präsenzunterricht ohne Test.4
BayernAntrag bei der Schulleitung auf Beurlaubung von den Präsenzphasen des Unterrichts möglich. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler die keiner Risikogruppe angehören.2
BerlinNur mit ärztlichen Bescheinigung über konkrete Erkrankung für einen schweren Verlauf bei Corona-Virus Infektion. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.

Für alle Schüler:innen besteht eine Testpflicht. Werden die Test verweigert, nehmen die Schülerinnen und Schüler am schulisch angeleiteten Lernen zu Hause (saLzH) teil.
4
BrandenburgBefreiung vom Präsenzunterricht mit ärztlichem Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen.

Die Testpflicht an Schulen nach den Sommerferien wird fortgesetzt. Bei Verweigerung der Tests versorgen die Lehrkräfte die Schülerin oder den Schüler mit Aufgaben, die zu Hause zu erledigen sind.
4
BremenSchülerinnen und Schüler aus Risikogruppe werden mittels Distanzunterricht beschult.

Schülerinnen und Schüler werden im Distanzlernen beschult, falls die Tests verweigert werden.
4
HamburgBis zu den Herbstferien 2021 ist die Präsenzpflicht ausgesetzt.3
Hessen
Achtung: Corona-Schutz-Verordnung nur gültig bis 19.8.2021
Schülerinnen und Schüler können von der Präsenzpflicht ohne Angabe von Gründen befreit werden. Sie werden dann im Distanzlernen beschult.
Ob dies auch für das Schuljahr 2021/2022 gilt ist noch unklar.
2
Mecklenburg-VorpommernSchülerinnen und Schüler, die sich nicht testen, erhalten Aufgaben zur eigenständigen Bearbeitung. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf Beschulung in Distanz.5
NiedersachsenDie Präsenzpflicht bleibt für alle Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht unterliegen, bis Ende September 2021 ausgesetzt.4
Nordrhein-WestfalenIn NRW werden Schüler und Schülerinnen die nicht getestet werden vom Schulbesuch ausgeschlossen. Es gibt keinen Anspruch auf eine Distanzbeschulung.5
Rheinland-PfalzBis zum 10. September 2021 zweimal pro Woche testen. Pädagogisches Angebot für Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen.4
SaarlandIn den ersten beiden Wochen nach den Sommerferien 2021 finden die Testungen in den Schulen wie gewohnt statt. Bei Nicht-Teilnahme an den Testungen erhalten die Schüler*innen ein Lernangebot für zuhause.4
Sachsen?
Sachsen-Anhalt?
Schleswig-HolsteinTestpflicht in den ersten 3 Wochen des Schuljahres 2021/2022. Schülerinnen und Schüler, die sich nicht testen lassen, erhalten ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen.4
ThüringenTestpflicht in den ersten 14 Tagen nach den Sommerferien. Bei Nicht-Teilnahme an den Testungen werden Schülerinnen und Schüler per Distanzunterricht beschult.4

Bewertung der Regelungen für Schülerinnen und Schüler ohne Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe:

  • Note 1: Aussetzung der Präsenzpflicht und gleichwertiges Angebot für Lernen in Distanz
  • Note 2: Befreiung von der Präsenzpflicht möglich, wenn keine Teilnahme am Präsenzunterricht gewünscht ist.
  • Note 3: Befreiung von der Präsenzpflicht durch Testpflicht im ersten Halbjahr 2021/2022 mit Lernen in Distanz
  • Note 4: Befreiung von der Präsenzpflicht durch Testpflicht mit kürzerer zeitlicher Befristung nach den Sommerferien mit Lernen in Distanz
  • Note 5: Befreiung von der Präsenzpflicht durch Testpflicht ohne Angebot für Lernen in Distanz
  • Note 6: Keine Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht