Diese Überblick soll dabei helfen, den unterschiedlichen Umgang der Bundesländer bei Angehörigen einer Riskogruppe zu verdeutlichen. Dabei wird unterschieden, ob die Schülerin oder der Schüler selbst Riskogruppe ist (in 15 von 16 Bundesländern ist eine Befreiung möglich) oder ob es Angehörige im gleichen Haushalt gibt, die einer Risikogruppe angehören (Befreiung in 10 von 16 Bundesländern möglich).
Man erkennt, dass es 16 unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Riskogruppen an Schulen gibt. Deshalb kämpfen Eltern in unterschiedlichen Bundesländern an unterschiedlichen Dingen. In Brandenburg versuchen Eltern das Recht durchzusetzen, dass ihr Sohn mit Angehörigen einer Riskogruppe zu Hause beschult werden darf. In Baden-Württemberg dürfen zwar alle Schulkinder zu Hause bleiben, jedoch gibt es dort nur eine mangelhafte Umsetzung des Distanzlernens. In Niedersachsen wurde die Regelung schon zweimal verändert, so dass es hier auf den Zeitpunkt drauf ankommt, wass gerade erlaubt war und was nicht.
Ist das Alter einer Erkrankung?
In vielen Verordnungen heißt es: „… bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt…“. Es muss also eine Erkrankung vorliegen, die ein hohes Risiko bei einer Corona-Erkrankung hat. Der wichtigster Faktor bei der Corona-Pandemie ist das Alter. Je älter, desto höher ist das Risiko. Es gibt Familien, da leben die Großeltern mit im gleichen Haushalt. Kann man sich das Alter vom Arzt als relevante Erkrankung attestieren lassen?
Wer hiermit bereits Erfahrung gemacht hat, kann uns gerne an redaktion@sicherebildung.de seine Erfahrung dazu schreiben. Wir werden diesen Beitrag entsprechend aktualisieren.