Umgang mit Risikogruppen an Schulen während der Corona-Pandemie

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Diese Überblick soll dabei helfen, den unterschiedlichen Umgang der Bundesländer bei Angehörigen einer Riskogruppe zu verdeutlichen. Dabei wird unterschieden, ob die Schülerin oder der Schüler selbst Riskogruppe ist (in 15 von 16 Bundesländern ist eine Befreiung möglich) oder ob es Angehörige im gleichen Haushalt gibt, die einer Risikogruppe angehören (Befreiung in 10 von 16 Bundesländern möglich).

BundeslandAngehörige in Risikogruppe im HaushaltSchüler oder Schülerin selbst Risikogruppe
Baden-Württemberg  Können ohne Attest von der Präsenzpflicht befreit werden siehe links
BayernBefreiung mit Attest, 3 Monate gültig siehe links
BerlinLernen zu Hause mit ärztlicher Bescheinigung siehe links
BrandenburgPräsenzpflichtDistanzlernen per Attest
BremenBefreiung durch ärztliches Attest, Distanzunterricht siehe links
HamburgMöglichkeit für Distanzunterricht siehe links
HessenMit Attest Befreiung von der Präsenzpflicht siehe links
Mecklenburg-VorpommernDistanzunterricht möglich, Attest nur nach Aufforderung siehe links
NiedersachsenLaut Rahmenhygieneplan: Lernen zu Hause mit Attest möglich

Schreiben vom 10.9.2020 Präsenzpflichtbefreiung: Nur bei verhängten Maßnahmen durch Gesundheitsamt an der Schule

Schreiben vom 28.10.2020
Präsenzpflichtbefreiung: ab einer Inzidenz von 35 möglich, Grundschulkinder und Förderschulkinder können befreit werden
 siehe links
Nordrhein-WestfalenBefreiung vom Präsenzunterricht möglich, Attest auf Verlangen siehe links
Rheinland-PfalzIn  eng begrenzten   Ausnahmefällen siehe links
SaarlandBefreiung mit Attest, häusliche Lernangebote siehe links
SachsenPräsenzpflichtBefreiung mit Attest, häusliche Lernzeit
Sachsen-AnhaltKeine Angabe*In Absprache mit der Schulleitung Befreiung möglich, Distanzunterricht
Schleswig-HolsteinKeine Angabe*Auf Antrag mit Attest Befreiung von Präsenzpflicht
ThüringenKeine Angabe*Regelbetrieb (Grün): Formloser Antrag für Befreiung von Präsenzunterricht
Tabelle 1: Übersicht über die Verordnungen und Regelungen zum Umgang mit Riskogruppen an Schulen während der Corona-Pandemie

Man erkennt, dass es 16 unterschiedliche Regelungen für den Umgang mit Riskogruppen an Schulen gibt. Deshalb kämpfen Eltern in unterschiedlichen Bundesländern an unterschiedlichen Dingen. In Brandenburg versuchen Eltern das Recht durchzusetzen, dass ihr Sohn mit Angehörigen einer Riskogruppe zu Hause beschult werden darf. In Baden-Württemberg dürfen zwar alle Schulkinder zu Hause bleiben, jedoch gibt es dort nur eine mangelhafte Umsetzung des Distanzlernens. In Niedersachsen wurde die Regelung schon zweimal verändert, so dass es hier auf den Zeitpunkt drauf ankommt, wass gerade erlaubt war und was nicht.

Ist das Alter einer Erkrankung?

In vielen Verordnungen heißt es: „… bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt…“. Es muss also eine Erkrankung vorliegen, die ein hohes Risiko bei einer Corona-Erkrankung hat. Der wichtigster Faktor bei der Corona-Pandemie ist das Alter. Je älter, desto höher ist das Risiko. Es gibt Familien, da leben die Großeltern mit im gleichen Haushalt. Kann man sich das Alter vom Arzt als relevante Erkrankung attestieren lassen?

Wer hiermit bereits Erfahrung gemacht hat, kann uns gerne an redaktion@sicherebildung.de seine Erfahrung dazu schreiben. Wir werden diesen Beitrag entsprechend aktualisieren.