Mönchengladbach verlangt „Gebühr“ für den Infektionsschutz von Kindern

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In vielen Bundesländern ist auf Grund der Corona-Pandemie die Präsenzpflicht ausgesetzt. Nicht so in Nordrhein-Westfalen. Der Schulbesuch in Hochinzidenzgebieten ist mit einem erhöhten Risiko der Infektion verbunden, da die Schutzmaßnahmen in der Schule nicht ausreichen. Kaum eine Schule hat beispielsweise eine Gefährdungsbeurteilung für Schüler*innen erstellt und das Risiko aus unterschiedlichen Perspektiven bewertet.

Wenn Eltern in diesem Fall entscheiden, ihre Kinder und Familien nicht unter erhöhten Infektions- und Gesundheitsrisiken in den Präsenzunterricht zu schicken und versuchen den Distanzunterricht in enger Abstimmung mit der Schule zu organisieren, wird vielerorts dennoch blockiert oder gar mit allen Geschützen des Verwaltungs- und Justizapparats Druck aufgebaut.

So verlangt beispielsweise das Schulamt der Stadt Mönchengladbach, wie aus dem uns vorliegenden Schriftverkehr hervorgeht, eine „Infektionsschutzgebühr“ (Im Behördenjargon „Bußgeld“ genannt) von 130 EUR pro Kind und sorgeberechtigtem Elternteil (zuzüglich Bearbeitung). Für einen Zeitraum von ca. 2 Wochen, wohlgemerkt.

Das ist nicht gerade ein Schnäppchen. In Baden-Württemberg dagegen ist z.B. ein Jahr Infektionsschutz bereits im Wohnsitz enthalten.

Das Schulamt zeigt an keiner Stelle Einsicht und kann auch die Argumentation nicht nachvollziehen. In windeseile wird die Entscheidung über die Gebühr an die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht weitergegeben. Selbstverständlich nicht ohne das gebotene Höchstmaß an Motivation: „Das Amtsgericht kann gegen Sie Erzwingungshaft bis zur Dauer von sechs Wochen anordnen.“

Wir fragen uns: Kinder, Eltern und Familien haben in dieser Krise bereits so unermesslich viele Herausforderungen, Sorgen und Nöte zu bewältigen. Sie leisten Übermenschliches und verdienen unsere Unterstützung als Gesellschaft. Sie verdienen die Unterstützung, den Schutz und die Rückendeckung des Staats. Sie haben das verfassungsmäßige Recht auf Unversehrtheit und die elterliche Fürsorge.

Infektionsschutz an Schulen und eine „stabile Lage für alle Beteiligten“ – NRW kann das. Nicht!

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