#GefährdungsbeurteilungsChallenge

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Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Februar 2021 die „Ergänzungen zum SARS-CoV-2 – Schutzstandard Schule“ aktualisiert. Es ist nun auch vorgeschrieben, dass eine Gefährdungsbeurteilung für die Schülerinnen und Schüler der Schule erstellt wird.

Das ist eine neue Möglichkeit die Verantwortung der Schulen für einen sicheren Schulbetrieb in der Pandemie zu erreichen. Die meisten Schulen haben noch gar keine Gefährdungsbeurteilung erstellt. Hier wollen wir unser Recht als Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen einfordern, dass diese erstellt werden müssen, um einen sicheren Schulbetrieb in der aktuellen brisanten Situation zu gewährleisten.
Die Anleitung, wie man für eine solche Anfrage vorgehen kann ist in diesem Dokument beschrieben:

Wie reagieren die Schulleitungen?

  • Eine sehr häufige Reaktion ist: Keine Reaktion, in der Hoffnung, dass es kein weiteres Nachhaken gibt. Hakt also weiter nach!
  • Eine weitere Reaktion ist die Aufklärung darüber, dass eine Gefährdungsbeurteilung nur für Beschäftigte zu erfolgen hat. Diese Auskunft ist veraltet. Es muss auch eine Gefährdungsbeurteilung für Schülerinnen und Schülern erstellt werden. Verweist auf die Vorgaben der DGUV vom Februar 2021 und klärt über die geänderte Sachlage auf.
  • Einige Rückmeldungen haben wir auch schon erhalten, bei der Eltern mit der Gefährdungsbeurteilung eine Befreiung vom Präsenzunterricht für ihre Kinder erreichen konnten. Es gibt also doch einen erheblichen Ermessensspielraum der Schulleitungen bei diesen Entscheidungen.
  • Schreibt uns gerne wenn ihr Reaktionen der Schulleitungen

Weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung

Auf dieser Seite der Unfallkasse gibt es weitere Informationen zu den jeweiligen Bundesländern.

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