Covid-19 gilt seit 16.9.2022 zu den meldepflichtigen Krankheiten nach §34 IfSG
Kinder, Lehrkräfte und Erzieher mit Corona dürfen im Erkrankungsfall oder bei Verdacht eine Gemeinschaftseinrichtung (Schule/Kita) solange nicht besuchen, bis nach ärztlichem Urteil keine Ansteckungsgefahr mehr gegeben ist.IfSG § 34 – 16.9.2022