Lüften in der Krise oder auch „Ich krieg die Krise!“

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Die Corona-Pandemie verändert Vieles für Viele.


Um uns, unsere Liebsten und unsere Gemeinschaft zu schützen sind weitere Veränderungen in unserem Verhalten und unserem Miteinander notwendig. Denn wie schon viele Pandemien in der Geschichte aufzeigten, einzig und allein der Abstand zwischen dem Wirt „Mensch“ hilft, um die Infektionsverbreitung zu stoppen.

Die Wirtschaft hat in vielen Bereichen bereits gezeigt, dass Anpassungen an das aktuelle Pandemiegeschehen umgesetzt werden können. Ein Beispiel sind die Schlachthöfe. Der mediale Aufschrei war riesig, als dort die ersten Infektionscluster bekannt wurden. Die ganze Branche musste Mittel locker machen, um ein Mindestmaß an Infektions- und Arbeitsschutz für die schlecht bezahlten Arbeiter:innen umzusetzen. Und nun? Ganze Schulen müssen auf Grund von Infektionen schließen, ganze Klassenstufen werden in Quarantäne versetzt, immer mehr Lehrkräfte und Erzieher:innen erkranken. Doch es passiert, nichts!

Im Gegenteil, Schulleiter:innen und Lehrer:innen bekommen „Maulkörbe“ verpasst, sollen nicht bekanntgeben, welches Ausmaß das Infektionsgeschehen an Ihrer Schule hat. Sie werden zu Schuldigen gemacht. Vorwürfe, dass es zu Ansteckungen bei privaten Feiern kam oder bei Urlauben, dass falsch gelüftet wurde oder dass nicht richtig die Hygieneregeln gelehrt wurden. Die Presse interessiert sich mehr für demonstrierende Querdenker als für erkrankte Kids, Familien, Pädagogen. Die Gesundheitsämter haben trotz der Unterstützung durch die Bundeswehr und der Schulleitungen die Lage nicht mehr unter Kontrolle. Und trotz der hohen Ansteckungsraten gibt es weniger Quarantäneanordnungen und Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen. In der Folge füllen sich jetzt vor Weihnachten die Krankenhäuser. Dort liegen jetzt Großeltern, Eltern und zum Glück selten Kinder.

Die Bildungspolitik Deutschlands wurde schon viel kritisiert: zu große Klassen, marode Gebäude, schlechte Belüftung, zu wenig Personal, zu unflexibel, zu starres Fixieren auf Noten, u.v.m.. Es wird langsam Zeit die bestehenden Strukturen unseres Bildungssystems zu überarbeiten und Schule an die schon vor Corona veränderte Gesellschaft anzupassen. Jeder Cent, der unser Bildungssystem verbessert, zahlt sich in Zukunft mehrfach aus.


Unsere Kinder brauchen verlässliche und sichere Bildung, JETZT!


Die Corona-Pandemie zwingt uns die Probleme in der Bildung anzugehen, JETZT!
Ja, auch Ihr liebe Kultusminister müsst akzeptieren das Sars-CoV-2 nicht vor den Schulen und Kitas Halt macht, egal wie oft Ihr es versucht zu leugnen oder auftretende Fälle zu verharmlosen. Wenn wir warten bis es alle verstanden haben, sind entweder viele Menschen schwer erkrankt oder gar gestorben. Es wird noch weniger Lehrkräfte und Pädagogen:innen und Erzieher:innen geben. Es wird viel Geld kosten die Wirtschaft am Laufen zu halten. Es wird immer schwerer sein, den Kindern dieser Gesellschaft zu erklären, warum für alles Geld da war, nur nicht für sie. Kein Geld für ihren Schutz, kein Geld für ihre Bildung, kein Geld für ihre Zukunft? Egal wie sehr man sich gegen die Veränderungen wehrt, nicht alle werden als „Sieger“ aus dieser Phase hervorgehen. Dieser Virus wird viele Menschen krank machen und er wird unsere Gesellschaft verändern.

Lüften im Unterricht

Es gibt viele die bemüht sind im Dialog mit allen Beteiligten nach Lösungen zu suchen. Eine Gelegenheit bot sich mit der Teilnahme von „Sichere Bildung JETZT!“ an der digitalen Veranstaltung „Lüften im Unterricht“ der Friedrich-Naumann-Stiftung unterstützt von der Arno Esch Stiftung. Der Veranstaltungsleiterin und Vorsitzenden der Arno Esch Stiftung Frau Karoline Preisler gilt ein besonderen Dank für die Möglichkeit der Teilnahme. Der Vortrag des Herrn Dr. med. von Stenglin wurde begleitet von der Landesschülersprecherin Frau Suhr und dem Lehrervertreter Herr Splisteser.
So wurde die unterschiedliche Immunreaktionsantwort von Kindern zu der von Erwachsenen einleitend kurz dargestellt wie auch Ausführungen zum Arbeits- und Unfallschutz. Herr von Stenglin führte anschließend durch die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Belüftung der Schulen und den sich daraus für das aktuelle Pandemiegeschehen ergebenen Möglichkeiten.

Hoffnung macht der Umstand, dass die noch in hoher Anzahl bei Kindern vorkommenden Killerzellen des Immunsystems wahrscheinlich schnell gegen Sars-CoV-2 vorgehen und diese bereits in den Schleimhäuten meist unschädlich machen. Das könnte der Grund sein, warum es bei jüngeren Kindern eher selten zu schwereren Krankheitssymptomen durch das Virus kommt.


Raumluftqualität in Schulen


Maßgebliche Bedeutung für die Beurteilung der Luftqualität in Klassenräumen wurde einer Studie des Umweltbundesamtes aus 2008 zu CO₂ als auch weiteren Schadstoffwerten in Klassenräumen beigemessen. Der Leitfaden beschreibt auf 142 Seiten die Innenraumhygiene in Schulgebäuden. Angemerkt wird hier:„Wegen Verdachts auf Asbest, PCB und andere Innenraumschadstoffe wurden in den letzten Jahren einige Schulen umfangreich saniert. Dennoch gibt es nach wie vor sehr viele Schulgebäude, bei denen aufgrund unzureichender baulicher Wartungsarbeiten und wegen Geldmangels der Kommunen der Zustand der Gebäude stark sanierungsbedürftig ist. Mit Einführung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2002 (novelliert 2007) kommen neue Herausforderungen auf alle Beteiligten bei der Sanierung von Schulgebäuden zu. Die Gebäudehülle und die Fenster werden bewusst luftdicht gemacht, um die energetischen Vorgaben zu erfüllen. Die Kehrseite kann bei unzureichender Lüftung eine Anreicherung von chemischen und biologischen Stoffen in der Raumluft sein.“ (Umweltbundesamt: Leitfaden für die Innenraumhygiene in Schulgebäuden, Ausgabe 2008)


Ergänzend wurden Ausführungen der Unfallkasse zum Thema Luftqualität und Lüftung in Schulen herangezogen.


Als Basis für die Luftqualität wird in diesen Studien davon ausgegangen, dass die Konzentration der infektiösen Viren analog dem leicht messbaren CO₂ Gehalt in Räumen steigt. Für die Raumluftqualität wird ein CO₂-Wert von 0,1% (1.000 ppm) als gut eingestuft. Darüber gilt die Raumluft als „verbraucht“. Diese Grenze wird als Pettenkofer-Wert bezeichnet. Die dafür erforderliche Lüftungsrate wird auf die Zahl der im Raum befindlichen Personen bezogen.


Als Fazit wäre zu sagen, es gibt bereits ohne Corona erhebliche Mängel in der Raumluftqualität vieler Schulen, denen nur mit Lüftungspausen (Stichwort: Stoßlüften) begegnet werden kann. Jeder Schule die eine spendable Kommune hat, welche bereits in ausreichende Lüftungsanlagen investiert hat, kann man nur gratulieren. Mittlerweile muss man für noch zu öffnende Fenster dankbar sein, denn eine Vielzahl von Fenstern in Schulen lassen sich nicht öffnen.


Forderungen nach Lüftungsanlagen


Von allen Vortragenden wurde einheitlich die Forderung nach technischen Lüftungsanlagen mit ausreichend Zustrom von Frischluft und der Absaugung der verbrauchten Luft gestellt.
Die viel diskutierten mobilen Raumluftreiniger können während der SARS-CoV2-Epidemie allenfalls ergänzende präventive Infektionsschutzmaßnahme zum Schutz vor SARS-CoV-2 in Innenräumen, die über keine raumlufttechnische Anlage verfügen, bei Vorliegen von bestimmten Randbedingungen sinnvoll sein. Sie können allerdings die notwendige Frischluftzufuhr durch Lüften über Fenster oder raumlufttechnische Anlagen nicht ersetzen und bieten auch keinen Schutz vor einer möglichen Tröpfcheninfektion mit SARS-CoV-2 im Nahbereich (Unterschreiten des Schutzabstandes von 1,5m). Fachbeitrag der DGUV zu mobilen Raumluftreinigern zum Schutz vor SARS-CoV-2


Selbst das Bundesministerium für Arbeit und Soziales führt aus, dass die Formel „AHA“ für Abstand, Hygiene und Alltagsmasken, uns bislang gut durch die Corona-Zeit geholfen hat. Jetzt kommt noch ein „L“ für Lüften dazu, damit der Infektionsschutz noch wirksamer wird. Gutes und ständiges Lüften schützt die Gesundheit. Und dort, wo raumlufttechnische Anlagen installiert sind, lautet das Gebot der Stunde: Mehr Frischluftzufuhr, weniger Umluft. Denn durch den ordnungsgemäßen Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen und durch fachgerechtes Lüften, kann die Infektionswahrscheinlichkeit durch SARS-CoV-2 reduziert werden (BMAS – Empfehlung zum infektionsschutzgerechten Lüften).


Die Schülervertreterin wünschte sich die Aussetzung der Maskenpflicht, da diese beim stundenlangen Tragen zu erheblichen Störungen des Wohlbefindens führen. Für den Vertreter der Lehrerschaft sind Hybride Schulformen nicht umsetzbar, da dafür die doppelte Anzahl von Lehrkräften benötigt würde. Zudem sei es in der gymnasialen Oberstufe aufgrund des Kurssystems nicht möglich eine Teilung mit Fachlehrern abzudecken.


Zuständigkeiten


So landeten wir bei dem Thema Zuständigkeiten. Die Schulträger, meist die Kommunen oder Landkreise tragen als Inhaber des Gebäudes meist die Betriebsverantwortung für die bauliche Substanz sowie für die Schülerbeförderung. D.h. bauliche Maßnahmen zur Sicherstellung von Be- und Entlüftung sowie der Entzerrung der Schülerbeförderung. Hier hängt also wieder alles an dem Geldbeutel und an dem Willen der jeweiligen Kommunen. Die Schulleiter vor Ort haben die Aufsicht über den pädagogischen Betrieb und die Behörden der Länder (Kultusminister) über die Schulaufsicht. Über Infektionsschutzmaßnahmen entscheiden die Gesundheitsämter. Diese wiederum sind personell auf ein Pandemiegeschehen dieses Ausmaßes nicht vorbereitet.


Das bedeutet, dass die Belüftung der Räume Sache der Kommunen ist. Die haben oft nicht genügend Geld noch die Möglichkeit alles sofort baulich umzusetzen. Deshalb müssen die Lehrkräfte ran und das Stoßlüften umsetzen. Egal wie sehr es die Raumtemperatur senkt oder den Unterreicht stört.
Der Schülerverkehr ist auch die Sache der Kommunen. Vielerorts gabt es schon vor Corona zu wenig Busunternehmen, die diese Fahrten übernehmen könnten. Also müssen die Eltern ran und ihre Sprösslinge in die Schule fahren. Naja, da ja dort die AHA-Regeln ausgesetzt ist es nun auch egal. Fahren die Schüler:innen doch alle mit Bus und Bahn zur Schule. In der Schule sitzen die ja auch ohne den geforderten Mindestabstand von 1,5m. In manchen Schulen sitzen die Schüler wie die Heringe.


Aufgaben der Kultusminister:innen


Die Kultusministerien müssen sich nicht um den Infektionsschutz kümmern, dafür sind die Schulleiter:innen und die Gesundheitsämter zuständig. Ihnen obliegt,… ja was eigentlich? Ah ja, sie kümmern sich um den Rahmenlehrplan. Wie der dann mit (sinnvollem) Leben gefüllt wird ist dann aber wieder Aufgabe der Lehrer:innen.


Ach ja, die Kultusminister:innen kümmern sich auch noch um die Bildungsgerechtigkeit. Zumindest seit es Corona gibt. Wie, wissen sie jedoch nicht. Da es vor Corona ja anscheinend auch niemanden interessiert hat, muss nichts tun ja richtig gewesen sein. Also muss alles so bleiben wie es ist. Egal welche Inzidenzen, egal wie es in den Krankenhäusern aussieht, egal wie die Gesundheitsämter ächzen. Egal, wie das Ganze von den (noch nicht) erkrankten Lehrkräften bewältig werden soll. Egal welche (Spät) Folgen die erkrankten Kinder noch haben werden.


Es geht hier um das Recht der Kinder auf Bildung und Teilhabe, sowie den bestmöglichen Weg ins Erwachsenenleben zu beschreiten. Das zu fördern und zu überwachen ist eigentlich Aufgabe der Eltern. Und wenn die Eltern es nicht schaffen unterstützen Sozialarbeiter:innen und Jugendämter dabei. Aber auch hier gibt es seit Jahrzehnten zu wenig Personal und zu viele Familien die Unterstützung nötig hätten. Also müssen die Lehrer:innen jeden Tag in den Schulen und die Erzieher:innen in den Kitas nach diesen Kindern sehen.


Sicherheit an Schulen


Ach ja, wer kümmert sich dann um die Sicherheit unserer Kinder und der Lehrkräfte in den Schulen direkt?
Aufgabe der Gesundheitsämter, sofortige Eindämmung hochinfektiöser Krankheiten. Da diese das jedoch personell gar nicht mehr schaffen, sollen nun die Schulleiter entscheiden, wer in Quarantäne zu schicken ist um eine weitere Ausbreitung in den Schulen zu verhindern.
Nach § 3 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen und eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und erforderlichenfalls an sich ändernde Gegebenheiten anzupassen. Der Arbeitgeber hat bei allen Maßnahmen den Stand der Technik, sowie die Erkenntnisse der Arbeitsmedizin und Hygiene in einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen (§ 4 ArbSchG). Die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist den Schulleitern übertragen worden.


Das sieht dann in den Formulierungen der Ministerien meist so aus: „Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie des nichtpädagogischen Personals in öffentlichen Schulen sind zum einen der Schulsachkostenträger, zum anderen der Schulhoheitsträger, der diese Aufgabe auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter delegiert hat.“

Die Schulleiter haben also neben der pädagogischen Aufsicht und der Einhaltung des Arbeitsschutzes nun auch den Infektionsschutz zu überwachen, soweit dies mit dem Gesundheitsamt abgestimmt ist. Also muss der Schulleiter für den Schutz unserer Kinder und der Lehrkräfte in den Schulen sorgen. Komisch nur, dass wenn sich ein Schulleiter an die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes gehalten hat und zum Schutz der Kinder und Lehrkräfte in den Hybrid-Unterricht wechselte, wenn die 7-Tages Inzidenz von 50 auf 100.000 Einwohner weit überschritten wurde und es auch zu Infektionen an der Schule kam, ja dann war das nicht richtig. Die Kultusminister verhindern seit dem Sommer jegliche Maßnahme an den Schulen, die Schutz für Kinder und Lehrkräfte bedeuten würden. Sie dürfen keine pädagogischen Alternativen nutzen. Fazit, die Schulleiter:innen sollen alles müssen, dürfen aber eigentlich dann doch nix.


Ach und die Aufgabe der Lehrkräfte:

  • pädagogische Ausbildung der Kinder (eigentliche Aufgabe)
  • hygienische Ausbildung (eigentlich Aufgabe der Gesundheitsämter)
  • Kontrolle der Einhaltung der Hygieneregeln (eigentlich Aufgabe der Ordnungsämter)
  • mentale und körperliche Überwachung der Kids (eigentlich Aufgabe der Jugend- und Sozialämter)
  • Einhaltung der Raumluftqualität und des Infektionsschutzes durch Stoßlüften, spätestens alle 20 min (eigentlich Aufgabe der Kommunen)
  • Betreuung der Kinder (diese Aufgabe teilen Sie sich mit den Eltern)

Verzeiht mir liebe Lehrkräfte, ich habe bestimmt noch ganz viele Aufgaben vergessen, Ihr macht das toll, ich jedenfalls sage danke.

Danke!

An die Arbeit

Die Kultusminister missachten begründete Expertenratschläge des RKI, der Leopoldina, der GfV und auch das viel beschworene Bundesumweltamt sagt in der Stellungnahme der Kommission der Innenraumlufthygiene IRK vom 12.08.2020 deutlich, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln in Innenräumen nur dann ausreichend wirksam sind, wenn gleichzeitig für einen angemessenen Luftaustausch über Fensterlüftung oder Lüftungstechnik im Raum gesorgt wird.


Dabei darf man eines nicht vergessen, das Lüften vermindert lediglich die Ansteckungsgefahr über die Aerosole nicht jedoch die direkte Ansteckung über Tröpfchen beim Reden und Sprechen. Danach werden in den Schulen auch Schüler:innen und die Lehrkräfte nicht um Masken und Abstandsregeln herumkommen.


Es gibt viele Probleme und keine einheitliche Lösung.


Um es mit den traurigen Worten von @wandaklee (Twitter) abzuschließen: „Probleme, die im völlig unvorbereiteten Notbetrieb entstanden sind, werden jetzt als Argument herangezogen, hybrides Lernen per se zu diskreditieren. So wird das nichts mit zeitgemäßer Bildung.“


Es wird so viel mehr geleistet. Von den Gesundheitsämter, von den Ärzten, von den Eltern im Homeschooling, von den Lehrern sowieso, von den Kindern denen trotz Regelbetrieb vieles genommen wurde, was noch 2019 völlig normal war. Nur die Kultusministerien zeichnen sich durch Nichts-tun aus.

Leute, macht endlich eure Arbeit und fangt an Lösungen für die Schulen zu erarbeiten. Tolle, IT versierte Lehrer:innen würden gern mit und für Euch und Ihre Kollegen die Schulen auf das Niveau des digitalen Zeitalters heben und dabei Lösungen für Pandemiezeiten schaffen.