Wie befreie ich mein Kind von der Präsenzpflicht in Baden-Württemberg

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Achtung!
Leider ist die Präsenzpflichtaussetzung
für das Schuljahr 2021/22 nicht mehr gültig.

Informationen zu diesem Schuljahr finden sie hier!

Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland, dass eine Befreiung von der Präsenzpflicht für das Schuljahr 2020/2021 während der Corona-Pandemie für alle Schüler:innen ermöglicht.
Doch – wie geht das? Hier weitere Informationen darüber.

Darf ich mein Kind einfach befreien?

Die Antwort darauf lautet: JA!
Auf der Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg findet man folgendes: „Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule weiter formlos anzeigen.“

Kann ich mein Kind vom Unterricht befreien lassen?
Eltern, die nicht wollen, dass ihr Kind am Präsenzunterricht teilnimmt, können dies der Schule weiter formlos anzeigen. Eltern können ihr Kind ebenfalls aufgrund einer relevanten Vorerkrankung unbürokratisch von der Teilnahme am Unterricht entschuldigen. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern erfolgt die Anzeige durch diese selbst. Ob der Schulbesuch im Einzelfall gesundheitlich verantwortbar ist, muss mit dem (Kinder-)Arzt geklärt werden. Dies gilt analog für schwangere Schülerinnen.

Eine Attestpflicht für Schüler besteht nicht. Wenn die Schülerinnen und Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, müssen sie am Fernunterricht teilnehmen.
Kultusministerium Baden-Württemberg – FAQ Corona

Wie funktioniert der Fernunterricht?

Gemäß den Vorgaben des Ministerium bekommt das jeweilige Kind von der Schule eine/n Tutor:in an die Seite gestellt. Dieser ist für das Übermitteln der Lerninhalte zuständig, kontrolliert den Lernstand und hilft bei Fragen. Dies kann in digitalen Klassenzimmern, in Gruppen oder auch einzeln stattfinden.

Die zuständige Schule muss dazu adäquate Materialien zur Verfügung stellen. Auch dies kann entweder digital oder durch Mitschüler:innen erfolgen. Zu Lernstandskontrollen (Klassenarbeiten) können individuelle Lösungen zusammen mit den Schulen gefunden werden, wie beispielsweise das Schreiben der Klassenarbeiten in der Schule in einem separierten Raum.

Hier findet ihr weitere Infos zu den Qualitätsstandards im Fernunterricht.

Was muss ich tun um mein Kind zu befreien?

In welcher Form die Befreiung erfolgen soll, handhabt jede Schule individuell. Daher ist ein erster Anruf oder eine Email an die Schulleitung oder Klassenlehrer empfehlenswert. In jedem Fall ist sie formlos und man benötigt kein Attest. Sollten sich Schulen weigern oder querstellen, kann es helfen auf die Verordnung des Kultusministeriums zu verweisen.

Beispiele aus der Praxis – einmal positiv, einmal eher suboptimal:

Fall 1: 4. Klasse Grundschule / 6. Klasse Gemeinschaftsschule

Die Kinder sind seit dem 2.11. vom Präsenzunterricht befreit. Dies erfolgte durch eine formlose Mail an den Klassenlehrer bzw. Lerngruppenleiter.

Die Beschulung findet über Tutoren statt. Bei der Kleinen (4. Klasse) kommen die Tutoren sogar aus einer anderen Schule im Landkreis. Organisiert wurde dies von der Grundschule und dem Schulamt, da die Grundschule zu klein für einen eigenen Tutor ist und diese Stunden nicht noch zusätzlich entbehren kann.
Die Zeit für das Online-Klassenzimmer ist täglich von 9.00-12.30 und nochmal von 13.30-14.30 Uhr. Sie bekommt täglich Aufgaben über eine Lernplattform (Moodle) von ihren Lehrern aus der Grundschule.

Der Große (6. Klasse) hat eine Tutorin aus seiner Schule. Morgens findet meistens ein Meeting zur Besprechung der Aufgaben statt. Auch die Erarbeitung von Lerninhalten findet manchmal in diesen Treffen statt. Ansonsten arbeitet er mit einem Wochenplan, mit dem auch die Mitschüler:innen in der Schule arbeiten.

Für Klassenarbeiten müssen beide zur Schule, können die Arbeit aber in separierten Räumen schreiben.

Fall 2: 4. Klasse Grundschule / 5. Klasse Gymnasium

Für das letzte Jahr auf der Grundschule 2019/2020 wurde das Kind problemlos vom Präsenzunterricht befreit. Während der Phase des Wechselbetriebs ebenso während dem eingeschränkten Regelbetriebs wurden die Lernunterlagen nach Hause gebracht und vom Kind selbst und teilweise mit Hilfe der Eltern erarbeitet. Durch die Reduktion der Fächer war dies gut zu bewältigen. Da die Lehrerin die Unterlagen selbst vorbeibrachte, fand hier auch immer ein kurzes Gespräch statt. Eine Kontrolle der Arbeiten erfolgte durch Stichproben, die per eMail an die Lehrerin verschickt wurden.

Die Situation ist nach dem Wechsel für das Schuljahr 2020/2021 auf dem Gymnasium sehr ähnlich. Die Materialien werden von den Lehrern zur verfügung gestellt. Die Beschulung übernehmen und organisieren die Eltern. Die Materialien werden über die Woche hinweg in einer Mappe gesammelt und dann überbracht – das Lernen erfolgt daher um eine Woche versetzt zur Klasse im Präsenzunterricht. In Absprache mit der Schulleitung wird im ersten Halbjahr die Benotung ausgesetzt. Die Klassenarbeiten werden als „Übung“ unter gleichen Bedingungen zu Hause geschrieben und auch bewertet. Es wird aber kein Halbjahreszeugnis erstellt. Manche Lehrer senden die Unterlagen auch per eMail zu.
Gemäß den Vorgaben des Ministeriums stände der Familie ein so genannter Tutor zur Verfügung. Dies ist in diesem Fall jedoch nicht möglich, da keiner der Lehrer:innen neben der normalen Arbeit dies noch leisten könnte. Normalerweise sollte das ein Lehrer übernehmen, der vom Dienst befreit wurde, weil er zur Risikogruppe gehört. Da an diesem Gymnasium das Kollegium außergewöhnlich jung ist, gibt es aber keinen Lehrer, der das machen kann. Die Beschulung hängt daher an den Eltern.

Weitere Fragen oder Informationen nötig?
Ist der Ablauf bei euch ganz anders? Meldet euch bei nadine@sicherebildung.de

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